Die neue NIS 2 Richtlinie der Europäischen Union (EU) verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit für Unternehmen in kritischen Sektoren. Ab dem 25. Dezember 2023 müssen Unternehmen bestimmte Maßnahmen umsetzen, um ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen zu schützen.
Was ist die NIS 2 Richtlinie?
Die NIS 2 Richtlinie ist eine Erweiterung der Richtlinie NIS 1 von 2018. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsvorschriften für Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Wasserwirtschaft und Gesundheit zu stärken. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu:
- Risikobewertungen durchzuführen: Unternehmen müssen regelmäßig Risikobewertungen ihrer IT-Systeme und -Prozesse durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren.
- Technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verwendung von Firewalls, Virenscannern und Intrusion-Detection-Systemen (IDS) sowie die Schulung von Mitarbeitern in Cybersicherheitsfragen.
- Sicherheitsvorfälle zu melden: Unternehmen müssen Sicherheitsvorfälle unverzüglich an die zuständigen Behörden melden.
- Zertifizierung und Überprüfung: Unternehmen in bestimmten Sektoren müssen sich von unabhängigen Stellen zertifizieren und überprüfen lassen.
Welche Unternehmen sind von der NIS 2 Richtlinie betroffen?
Die NIS 2 Richtlinie gilt für Unternehmen in folgenden Sektoren:
- Energie: Kraftwerke, Stromnetze, Gasnetze
- Verkehr: Flughäfen, Häfen, Eisenbahnen
- Wasserwirtschaft: Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken
- Digitale Infrastruktur: Internet Service Provider, Cloud-Anbieter
- Post- und Telekommunikationsdienste: Postunternehmen, Telekommunikationsunternehmen
- Manufaktur: Hersteller von kritischen Produkten wie z. B. Arzneimitteln, Lebensmitteln und Chemikalien
- Abfallwirtschaft: Abfallentsorgungsunternehmen
Was müssen Unternehmen tun, um sich auf die NIS 2 Richtlinie vorzubereiten?
Unternehmen, die von der NIS 2 Richtlinie betroffen sind, sollten sich jetzt auf die Umsetzung der neuen Anforderungen vorbereiten. Dazu gehören:
- Eine Bestandsaufnahme der IT-Systeme und -Prozesse: Unternehmen sollten eine Bestandsaufnahme ihrer IT-Systeme und -Prozesse durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren.
- Die Durchführung von Risikobewertungen: Unternehmen sollten regelmäßig Risikobewertungen durchführen,um die Auswirkungen potenzieller Cyberangriffe auf ihr Geschäft zu bewerten.
- Die Entwicklung eines Cybersicherheitsplans: Unternehmen sollten einen Cybersicherheitsplan entwickeln, der Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Reaktion auf Cyberangriffe enthält.
- Die Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen: Unternehmen sollten technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen zu schützen.
- Die Schulung von Mitarbeitern: Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter in Cybersicherheitsfragen schulen.
- Die Benennung eines Ansprechpartners für Cybersicherheitsfragen: Unternehmen sollten einen Ansprechpartner für Cybersicherheitsfragen benennen.
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Zusätzliche Informationen:
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): https://www.bsi.bund.de/
- Europäische Kommission: https://www.enisa.europa.eu/topics/cybersecurity-policy/nis-directive-new
- The European Cyber Security Agency (ENISA): https://www.enisa.europa.eu/
Gerne können Sie uns auch kontaktieren, wenn Sie Fragen zur NIS 2 Richtlinie oder anderen IT-Themen haben.